Er will mir die Risiko-Aufklärung aufbrummen
Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:
Der Gastroenterologe kann die Aufklärung nicht auf den überweisenden Kollegen delegieren. Die Gastroskopie bedarf ebenso wie operative Eingriffe, der Einwilligung des Patienten, sonst handelt es sich in der Regel um eine Körperverletzung. Die Einwilligung des Patienten in die Körperverletzung durch den Gastroenterologen ist aber nur wirksam, wenn der Patient ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt wurde.
In der Regel wird der Operateur selbst die Aufklärung vornehmen, da auch ihm gegenüber die Einwilligungserklärung abzugeben ist. Zwar verlangt die Rechtsprechung nicht, daß ein bestimmter Arzt die…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.