Anzeige

Er will mir die Risiko-Aufklärung aufbrummen

Frage von Dr. T. E.
aus D.:

Ein Subspezialist für Gastroenterologie am Krankenhaus führt ambulante Gastroskopien durch und verlangt als Vorbereitung neben dem Überweisungsschein auch, daß der überweisende Arzt die Einverständniserklärung samt Belehrung über mögliche Komplikationen (auf einem mit Krankenhauskopf versehenen Formular) im Vorfeld der Untersuchung erstellt. Mein Standpunkt: Zur Gesamtheit der Leistungserbringung gehören Belehrung durch den durchführenden Arzt und Einverständniserklärung der Patienten, Durchführung der Gastroskopie und Befundübermittlung.

Antwort von Maximilian Guido Broglie
Fachanwalt für Sozialrecht
Wiesbaden:

Der Gastroenterologe kann die Aufklärung nicht auf den überweisenden Kollegen delegieren. Die Gastroskopie bedarf ebenso wie operative Eingriffe, der Einwilligung des Patienten, sonst handelt es sich in der Regel um eine Körperverletzung. Die Einwilligung des Patienten in die Körperverletzung durch den Gastroenterologen ist aber nur wirksam, wenn der Patient ausreichend über die Risiken der Behandlung aufgeklärt wurde.

In der Regel wird der Operateur selbst die Aufklärung vornehmen, da auch ihm gegenüber die Einwilligungserklärung abzugeben ist. Zwar verlangt die Rechtsprechung nicht, daß ein bestimmter Arzt die…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.