Erleichterung für Ärzte
Wenn ein Patient vom Arzt Schadensersatz verlangt, muss er grundsätzlich die maßgeblichen Umstände beweisen. Dafür kann er die vom Arzt angelegte Dokumentation in Anspruch nehmen, wenn es um einen Behandlungsfehler geht. Ist die Dokumentation nicht vollständig, kommt für den Patienten eine Beweiserleichterung in Frage.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 1 U 12/01) gilt dies aber nur, wenn überhaupt eine Dokumentationspflicht für den Arzt bestand. In dem konkreten Fall hatte der Patient die Auffassung vertreten, die Dokumentation müsse darüber Auskunft geben, auf welche Weise der Arzt die Beweglichkeit von Kopf- und Halswirbelsäule untersucht hätte. Dies ist unzutreffend.…
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