Erste Hürde genommen
Bayern und CDU-regierte Ländern hatten die Initiative mit dem Ziel ergriffen, gesetzlich und vertraglich eindeutig zu regeln, in welchen Fällen Kranken- oder Pflegekassen die Kosten übernehmen müssen und welche Hilfsmittel grundsätzlich von Pflegheimen vorzuhalten sind. Dies soll nicht mehr wie bisher im Einzelfall entschieden werden, was immer wieder zu juristischen Streitigkeiten bis hin zum Bundessozialgericht führte. Unter anderem stellt das Hilfsmittelsicherungsgesetz klar, dass Hilfsmittel, die zur Krankenbehandlung dienen, auch von den Krankenkassen erstatten werden müssen, wenn der Arzt dies für medizinisch erforderlich hält und so verordnet. Das gilt unabhängig davon wie alt der…
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