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Es knirscht noch zwischen Berufsrecht und VÄndG

Autor: jf

Erst hat der Deutsche Ärztetag in Bremen 2004 die Muster-Berufsordnung liberalisiert, dann hat der Gesetzgeber mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) nachgezogen und dabei einige Punkte liberaler geregelt als die Berufsordnung. Deshalb müssen jetzt die Kammern wieder an die Berufsordnung heran, um nachzubessern.

Ende April 2007 hat der 63. Bayerische Ärztetag in Nürnberg mit großer Mehrheit die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ergänzt: § 18 Abs. 1 erlaubt jetzt, dass Ärzte sich, auch beschränkt auf einzelne Leistungen, zu Berufsausübungsgemeinschaften, medizinischen Kooperationsgemeinschaften, Praxisverbünden sowie zu Organisationsgemeinschaften zusammenschließen. Unzulässig ist ein Zusammenschluss nur, wenn er der Umgehung des § 13 (Zuweisung gegen Entgelt) dient. Das ist der Fall, wenn sich der Beitrag des Arztes auf das Erbringen medizinisch-technischer Leistungen auf Veranlassung durch die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft beschränkt, also bei Labormedizin, bildgebenden Verfahren oder…

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