EuGH-Urteil: Keine Gebühr für Musik im Wartezimmer
Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, nimmt keine „öffentliche Wiedergabe“ im Sinne des Unionsrechts vor. Infolgedessen begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung, entschied der EuGH mit Urteil vom 15. März 2012.
Schließlich hätte die Wiedergabe von Musik in einer Praxis nicht den Charakter eines Erwerbszwecks, so die EuGH-Richter. Die Patienten begäben sich in eine Zahnarztpraxis, um sich dort behandeln zu lassen. Die Wiedergabe von Tonträgern zähle dabei nicht zur Behandlung.
Unter diesen Umständen könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Patienten eines Zahnarztes für die in Rede stehende…
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