Ex-Ehefrau hat Anspruch auf Lohn-Nachzahlung
Für 1000 DM brutto monatlich schuftete eine Frau 40 Stunden pro Woche als Bedienung im griechischen Restaurant ihres Ehemannes. 1999 trennte sich das Paar. Schon vorher hatte der Gastwirt den Lohn nur gelegentlich gezahlt, am Ende bekam die Frau gar nichts mehr. Das fand er in Ordnung, denn schließlich habe seine Frau laufend vom gemeinsamen Bankkonto und aus der Tageskasse Geld abgezogen, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Seine Verflossene klagte den ausstehenden Lohn ein. Wenn Familienangehörige im Haushalt oder im Geschäft (mit) anpackten, seien sie damit nicht automatisch Arbeitnehmer, stellte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz fest. Freilich gebe es auch Arbeitsverträge…
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