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Exfrau räumte Konto

Erst nach Durchsicht der Kontoauszüge

 

bemerkte Dr. H.: Nach der Scheidung hatte er vergessen, die Kontovollmacht seiner Exehefrau zu widerrufen. Diese nutzte die Gelegenheit und bediente sich vom Konto. Die 5000 Euro möchte der

 

Kollege nun zurückhaben. Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt kann ihm helfen.

Nach wie vor gilt für die meisten Ehepaare, dass Bankkonten nur auf den Namen eines Ehepartners mit entsprechender Kontovollmacht für den anderen Ehepartner lauten. Die Rechtsstellung des Bevollmächtigten ist damit weitgehend vom "Wohlwollen" des Kontoinhabers abhängig, der eine derartige Vollmacht grundsätzlich jederzeit widerrufen kann.

Nach Scheidung noch Zugriff aufs Konto?

Im Fall des Kollegen H. ist dieser Widerruf der Vollmacht allerdings nicht rechtzeitig erfolgt, um ihn vor finanziellem Schaden zu bewahren. Denn die Bank wusste nichts von der Scheidung und ließ noch mehrere Kontoverfügungen durch die Exfrau zu. Als H. endlich reagierte und die Vollmacht widerrief, war es zu spät. Nun…

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