Fachärzte legen Veto ein
So wie in Brandenburg sieht der HVM mittels Punktzahlgrenzvolumen eine Mengenbegrenzung ärztlicher Leistungen vor. Laut GFB enthält der Entwurf in den Hochrechnungen jedoch "zum Teil verheerende Verwerfungen in den Facharztgruppen". Der HVM werde in der jetzigen Form vor allem für Praxen mit vielen Patienten erhebliche Verluste bringen. Als Beispiel wird eine kleine Augenarztpraxis angeführt, bei der doppelt so hohe Fallwerte berücksichtigt wurden wie bei einer großen Praxis.
Der Magdeburger KV-Hauptgeschäftsführer Mathias Tronnier erklärte gegenüber Medical Tribune, die GFB vertrete die Meinung einer Minderheit. Der "Ausschuss für die fachärztliche Versorgung", dem 15 Vertreter…
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