Anzeige

Fahrtkostenerstattung von vor 4 Jahren? Nachreichen!

Sozialleistungen verjähren erst nach vier Jahren, darauf weist die Techniker Krankenkasse Niedersachsen hin. Was heißt das für Sie?

Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Die Verjährung von Sozialleistungen ist in § 45 des 1. Sozialgesetzbuches (SGB I) geregelt.

Wer also vergessen hat, Unterlagen beispielsweise zur Fahrtkostenerstattung oder Zuzahlungsbefreiung einzureichen, kann dies jetzt noch rückwirkend nachholen.





Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.