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Fallzahl ist entscheidend bei den RLV 2009

Autor: det

Wie bereits erläutert, bekommt jeder Arzt für 2009 sein persönliches Regelleistungsvolumen (RLV). Nur innerhalb dieser Grenze werden die Euro-Beträge der Kassengebührenordnung 2009 voll bezahlt. Darüber hinausgehende Leistungen werden abgestaffelt. Zur Berechnung der RLV hier nun wichtige Details. Ihr RLV muss Ihnen bis zum 15. November von der KV mitgeteilt werden.

 

Die Höhe des RLV eines Arztes ergibt sich aus der Multiplikation eines sog. arztgruppenspezifischen Fallwertes und der Fallzahl des Arztes im Vorjahresquartal. Der für einen Arzt zutreffende arztgruppenspezifische Fallwert wird für jeden über 150% der durchschnittlichen Fallzahl der Arztgruppe hinausgehenden Fall wie folgt gemindert:

  • Um 25% für Fälle über 150% bis 17% der durchschnittlichen Fallzahl der Arztgruppe,
  • um 50% für Fälle über 170% bis 200% der durchschnittlichen Fallzahl der Arztgruppe,
  • um 75 % für Fälle über 200% der durchschnittlichen Fallzahl der Arztgruppe.


Mithin ist es zunächst also vom nächsten Jahr an bezüglich der Honorarchancen erst einmal gut, viele Fälle zu haben. Denn…

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