Festbeträge auch für patentgeschützte Arzneien
Erstmals bestätigte das Gericht auch eine Neuregelung der jüngsten Gesundheitsreform, nach der seit Jahresbeginn auch patentgeschützte Arzneimittel in die Festbeträge einbezogen werden. Konkret wiesen verschiedene Kammern des Gerichts die Klagen von Herstellern gegen die Festpreise für den Blutdrucksenker Losartan und den Cholesterinsenker Atorvastatin ab. Das Bundesgesundheitsministerium begrüßte die Entscheidungen. (Az: S 87 KR 371/04 und S 81 KR 3778/04)
Die Festbeträge werden jeweils für einzelne Wirkstoffe oder Wirkstoffgruppen festgesetzt. Verordnet der Arzt ein teureres Medikament, muss der Patient über die normale Zuzahlung hinaus auch diese Preisdifferenz bezahlen. Nach Beobachtung…
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