Fester Punktwert für 65 % der Arbeit
Damit geht nach der KV Brandenburg nun auch die Thüringer KV den Weg eines Rationalisierungs-HVM, welcher Politik und Krankenkassen die Unterfinanzierung im ambulanten Bereich deutlich machen soll. Diese zeigt sich u.a. darin, dass für einzelne ärztliche Leistungen ein Punktwert von 5 Cent zur Kostendeckung kalkuliert war, in Thüringen aber teilweise Punktwerte unter 2 Cent existieren.
Konkret bedeutet der neue HVM für die Thüringer Vertragsärzte, dass sie für 65 % eines anerkannten individuellen Punktzahlvolumens x96 auf Basis der Leistungen des jeweiligen Vorjahresquartals 2001 berechnet x96 mit einem festen Honorar rechnen können. So erhalten Hausärzte bei Leistungen für…
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