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Finanzamt macht Ärger

Frage von Dr. R. H, prakt. Ärztin in A.:
Meine Praxis und meine Wohnung befinden sich in einem Haus, das meinem Mann und seiner Schwester gehört. Die Schwester meines Mannes wohnt nicht mit im Haus. Für die Gebäudesanierung hat mein Mann in den vergangenen Jahren aus Mieteinkünften und aus privaten Mitteln ca. 200 000 DM investiert. Ich bezahle an meinen Mann und seine Schwester sowohl für die Praxis als auch für die Wohnung Miete. Bisher hat das Finanzamt die Hauseinnahmen halbe-halbe auf meinen Mann und seine Schwester aufgeteilt. Bei unseren Steuern spielten diese negativen Einnahmen (aufgrund der großen Investitionen) eine Rolle und brachten jedes Jahr mehrere tausend Mark Gutschrift. Ab diesem Jahr will das FA eine andere Aufteilung durchsetzen, die für uns wesentlich ungünstiger ist, obwohl die Schwester meines Mannes in dieses Haus nie etwas investiert hat. Müssen wir die Vorgaben unseres Finanzamtes akzeptieren?

Antwort von Horst Stingl, Steuerberater, Melsdorf:
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung sowie der Aktennotiz des prüfenden Finanzamtes, halten wir die Vorgehensweise des Finanzamtes für richtig.

Ausgangspunkt ist, daß der Anteil Ihres Mannes, den dieser zusammen mit Ihnen als eigene Wohnung nutzt, nicht der steuerlichen Einnahmen- und Ausgabenrechnung unterliegt. Privates Wohnen läßt sich im Steuerrecht seit längerer Zeit nicht mehr absetzen. Die daraus resultierenden Korrekturen hat das Finanzamt zu Recht vorgenommen, indem es die auf die eigene Nutzung entfallenden Kosten (15,66 % der Gesamtkosten) als nicht abzugsfähige Privatausgaben behandelt.

Zu Ihrem Vorteil müssen Sie allerdings…

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