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Fischburger-Tod war kein Unfall!

Autor: CG

Die trauernde Witwe hätte gerne eine Versicherungssumme kassiert. Doch der Unfallversicherer weigerte sich. Das Ableben ihres Gatten beim Fischburger-Essen erfüllte nicht die Kriterien ...

Ein Unfall, belehrte der Versicherer, setze immer eine plötzliche unfreiwillige Einwirkung auf den Körper von außen voraus. Dies sei gegeben, wenn z.B. eine Fischgräte, ein Obstkern oder ein Kaugummi versehentlich in die Luftröhre gerät und der Patient daran erstickt.

Versicherung zahlt nicht

Anders liege der Fall, wenn eine Speise erst einmal in den Magen gelangt ist. Wenn jemand zu viel oder Unverträgliches gegessen hat, erbricht, und dann am Erbrochenen erstickt, kann man das nicht als Unfall bezeichnen, so die Argumentation der Versicherung. Im beschrieben Fall ließ sich der Hergang nicht mehr genau rekonstruieren. Ob der Verstorbene einen Fischbissen oder Erbrochenes eingeatmet hatte war…

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