Formulare umgemodelt
Jedes Quartal gibt es etwas Neues.
© Fotolia/Alexander Raths
Ab dem 1. Juli können Praxen die Muster 12, 13, 14, 15, 18, 56 und 63 im „Duplexverfahren“ bedrucken. Die Partner des Bundesmantelvertrags haben klargestellt, dass die Formulare mit Vorder- und Rückseite auch bei der Blankoformularbedruckung beidseitig bedruckt werden dürfen.
Zum 1. Juli tritt das erweiterte Formular 9 (Bescheinigung einer Frühgeburt oder einer Behinderung des Kindes) in Kraft. Zum 1. Oktober werden das Formular 64 zur Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter und das Muster 65 (Ärztliches Attest Kind) eingeführt. Das Muster 4 für die Krankenbeförderung ändert sich erst zum 1. April 2019.
Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.