Fremdbefunde ans Versorgungsamt?
Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Der Arzt hat zunächst zu prüfen, ob die Schweigepflichtentbindungserklärung auch die Weitergabe von Berichten und Gutachten anderer Ärzte gestattet. Bestehen Zweifel, sollte er diese nicht herausgeben oder den Patienten fragen. Das Original der Entbindungserklärung braucht er sich nicht vorlegen zu lassen. Es genügt bei Zweifeln eine Kopie.
Grundsätzlich sollte der Arzt davon ausgehen, daß bei Mitteilungen zwischen Arztkollegen der Inhalt nach dem Willen des Verfassers ausschließlich für den Kollegen bestimmt ist. Im allgemeinen wird ein Arzt nicht ohne weiteres damit rechnen, daß seine Berichte an dritte Stellen…
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