Für Ärzte heißt‘s: Lizenz kaufen oder Schadenersatz
Das erste Schreiben erreichte den als Allgemeinarzt niedergelassenen Kollegen aus Münster bereits im Dezember letzten Jahres. Darin wies ihn ein Stadtplanverlag darauf hin, dass er auf seiner Internet-Seite einen Kartenausschnitt aus dem Kartografienbestand des Verlages eingestellt habe, ohne die Nutzungsrechte zu haben. Nach dem Urheberrechtsgesetz stelle dies einen Rechtsverstoß dar. Was durchaus richtig ist, denn nach §2 Abs.1,Satz 7 UrhG gehören auch „Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen ...“ zu den „geschützen Werken“. Der Stadtplanverlag bot dem Arzt aber auch sogleich eine Lösung dieses rechtlichen Problems: So könne…
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