Für Ärzte höchstens "gehobene Mittelklasse"

Autor: Rolf Combach

Ein Luxusteppich im Sprechzimmer oder ein

 

Jaguar für den Hausbesuch? Nicht bei allen angegebenen Betriebsausgaben spielt das Finanzamt mit. Bei welchen Luxusgütern man besser auf dem Teppich bleiben sollte - in folgendem Beitrag.

Der Rechtsanwalt und Notar Dr. H. R. liebte es edel. Er meinte, es seinem Ruf schuldig zu sein, in seine Praxis einen echten Perserteppich hineinzulegen. Den Rechnungsbetrag von 12 500 Euro schrieb er in seine Steuererklärung. Der zuständige Finanzbeamte machte einen Strich durch diese Rechnung und kürzte die Ausgaben für den Teppich um vier Fünftel auf 2500 Euro. Mehr wäre nicht angemessen, erklärte er dem Steuerzahler. Der Anwalt wollte es genau wissen und bescherte so allen, die ihre Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können, ein Grundsatzurteil. Die Finanzverwaltung darf nur "angemessene Aufwendungen" anerkennen.

Im Falle des Notars gab der Bundesfinanzhof (BFH) dem Finanzamt…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.