Für Ärzte höchstens "gehobene Mittelklasse"
Der Rechtsanwalt und Notar Dr. H. R. liebte es edel. Er meinte, es seinem Ruf schuldig zu sein, in seine Praxis einen echten Perserteppich hineinzulegen. Den Rechnungsbetrag von 12 500 Euro schrieb er in seine Steuererklärung. Der zuständige Finanzbeamte machte einen Strich durch diese Rechnung und kürzte die Ausgaben für den Teppich um vier Fünftel auf 2500 Euro. Mehr wäre nicht angemessen, erklärte er dem Steuerzahler. Der Anwalt wollte es genau wissen und bescherte so allen, die ihre Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können, ein Grundsatzurteil. Die Finanzverwaltung darf nur "angemessene Aufwendungen" anerkennen.
Im Falle des Notars gab der Bundesfinanzhof (BFH) dem Finanzamt…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.