Für manche Leserbriefe kann’s durchaus Kammer-Fortbildungspunkte geben
Unter „Kategorie F“ der Fortbildungsordnung findet sich in der Auflistung der Möglichkeiten, Punkte für das Fortbildungszertifikat zu erlangen: „Wissenschaftliche Veröffentlichungen (...), Autoren erhalten 1 Punkt pro Beitrag“. Vor diesem Hintergrund reichte auch Dr. Dieter Wettig, Wiesbadener Facharzt für Allgemeinmedizin mit Schwerpunkt Schmerzbehandlung durch Akupunktur, im vergangenen Jahr seine Fortbildungsnachweise bei der Landesärztekammer Hessen ein. Vorträge, Kongresse, wissenschaftliche Beiträge. Ein guter Teil davon wurde von der Landesärztekammer anerkannt. Doch 22 Beiträge des Arztes, von 1-seitigen Leserbriefen bis zu 3-seitigen Veröffentlichungen in deutschsprachigen…
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