Für Vielabrechner wird´s noch enger
Der sog. Vertikalvergleich wurde insbesondere nach der EBM-Reform 1996 praktiziert. Manche Fachgruppe hatte nämlich ihre Abrechnung bei bestimmten Positionen einheitlich hoch geschraubt, so dass beim Vergleich mit dem Fachgruppenschnitt keine Auffälligkeit gegeben war. So auch im entschiedenen Fall (Az.: B 6 KA 7/01 R). Ein Orthopäde überschritt bei zahlreichen Positionen des EBM den entsprechenden Wert der Arztgruppe um zwischen 120 % und 1380 %. Andere EBM-Nrn. nahmen die Prüfer per Vergleich mit dem eigenen Abrechnungsverhalten des Klägers in der Zeit bis Ende 1995 (Vertikalvergleich) unter die Lupe, weil sie der Auffassung waren, wegen des signifikanten Anstiegs der Abrechnungsfrequenzen…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.