Fürs Autoradio blechen?
Antwort von Rudolf J. Gläser,
Rechtsanwalt, Bremen:
Es ist richtig, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Rundfunkgebührenstaatsvertrag in dem fraglichen Urteil sehr extensiv ausgelegt und auch eine untergeordnete gewerbliche Nutzung als ausreichend angesehen hat, eine separate Rundfunkgebührenpflicht auszulösen. Diese Entscheidung ist jedoch keinesfalls unumstritten, insbesondere dann, wenn nur eine untergeordnete berufliche Nutzung vorliegt und dementsprechend das Kraftfahrzeug steuerlich nicht im Praxisvermögen und auch nicht im Sonderbetriebsvermögen eines Arztes geführt wird.
Es gibt vielmehr eine ganze Reihe von Ärzten, die tatsächlich, wie Herr Dr. Knödler, und seine…
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