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Geänderte Zeitwerte, unterschiedliche Prüfgrenzen

Autor: det

Bei der Umsetzung der Plausibilitätsprüfungen nach Zeitrastern weichen einzelne KVen offenbar deutlich von den bundesweiten Vorgaben ab. Konsequenz: Die von der KBV angestrebte Rechtssicherheit scheint dahin. Außerdem gibt es schon erste Änderungen bei den Minutenwerten für die einzelnen EBM-Nummern, was aber den meisten Fachgruppen keine Kopfschmerzen machen muss.

Über die Plausibilitätsprüfung der ärztlichen Abrechnung nach bundesweit einheitlichen Zeitvorgaben haben wir mehrmals berichtet. Kernstück der von KBV-Vorstand und Länderausschuss, in dem die Chefs der Regional-KVen Themen von bundesweiter Bedeutung beschließen, gemeinsam abgesegneten Vorgehensweise waren nicht nur die genaue Liste mit den Zeitvorgaben für die einzelnen EBM-Leistungen in Minuten, sondern auch einheitliche Aufgreifkriterien und eine einheitliche Verfahrensweise bei den Prüfungen. Denn die Plausibilitätsprüfungen nach Zeitvorgaben sind seit Jahren juristisch höchst umstritten. Und weil es früher in den 23 KVen um das Doppelte und Dreifache abweichende Minutenwerte und ganz…

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