Gegen das Vergessen: Demenz-Leitlinie aktualisiert
Ist der Patient mit fraglicher Demenz überhaupt (noch) einwilligungsfähig? Diese Frage muss unbedingt geklärt sein, bevor der Arzt mit der Diagnostik startet. Liegt nämlich keine Einwilligungsfähigkeit vor, ist – sofern bereits vorhanden – der gesetzliche Vertreter für Gesundheitsfragen gefordert, betonte Professor Dr. Frank Jessen von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsklinik Bonn. Wichtig sei auch, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu beachten, darauf werde in der aktualisierten Leitlinie jetzt explizit hingewiesen.
Schon bei Erstdiagnose oder Demenzverdacht sollte die kognitive Leistungseinbuße quantifiziert werden. Einfache, schnell durchzuführende Tests…
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