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Gegen KV klagen?

Frage von Dr. Wolfgang Merk, Internist, München:
Mit Interesse habe ich als Betroffener Ihren Artikel "Weil die KV Bayerns nicht flüssig ist: Punktwert stürzt um 20 % ab" gelesen. Was ich bei Ihrem Artikel vermißt habe, ist eine Empfehlung, wie man jetzt am besten vorgehen soll. Raten Ihre Experten allen Betroffenen, gegen die Quartalsabrechnung Widerspruch einzulegen? Besteht jetzt noch eine Möglichkeit, zumindest für die Honorarauszahlung für das 3. Quartal 1998 bessere Konditionen zu erreichen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Derzeit herrschen im Bereich des Fremdkassenausgleichs desolate Zustände vor allem bei der KV Bayerns. In den letzten Quartalen hat sich insgesamt ein Defizit von ca. 140 Mio. DM aufgehäuft, das die bayerischen Vertragsärzte - nun in ihren Quartalsabrechnungen 2 und 3/98 tilgen sollen.

Grund für dieses Chaos ist auch ein Urteil des BSG vom 13.11.1996 (Az.: 6 RKa 15/96), wonach Fremdkassenleistungen nicht schlechter als bereichseigene Kassenleistungen vergütet werden dürfen. Bis dahin war es in den KVen üblich, für Fremdkassenleistungen gesonderte Honorartöpfe zu bilden, was dazu führte, daß die gleiche Leistung…

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