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Gema-Gebühr berappen?

Frage von Dr. C. Rautenberg, Dr. S. Röckl, Internisten, Kötzting:
Die Gema will ab 1.1.99 laut Ziffer 2 eine Pauschalrate erhöhen und zwar: Gema WR 111,20 DM und GVL WR 22,24 DM. Wir haben Hintergrundmusik in Form von CDs laufen, ein Radio läuft während der Sprechstunde nicht.

Antwort von Rudolf J. Gläser, Rechtsanwalt, Bremen:
Die Frage, ob Arztpraxen überhaupt Gema-pflichtig sind, ist nach wie vor höchst umstritten. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs steht nach wie vor aus.

Ich persönlich habe erfreulicherweise vor einigen Amtsgerichten die von mir als zutreffend erachtete Rechtsauffassung durchsetzen können, daß in einer überschaubaren Arztpraxis und erst recht in einer straff geführten zahnärztlichen Bestellpraxis nicht von einer "öffentlichen Musikwiedergabe" die Rede sein kann, wie dies beispielsweise in Kaufhäusern und Gaststätten der Fall ist.

Die grundsätzlich vergleichbare Rechtsauffassung hat jedenfalls der…

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