Gema-Gebühr berappen?
Antwort von Rudolf J. Gläser, Rechtsanwalt, Bremen:
Die Frage, ob Arztpraxen überhaupt Gema-pflichtig sind, ist nach wie vor höchst umstritten. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs steht nach wie vor aus.
Ich persönlich habe erfreulicherweise vor einigen Amtsgerichten die von mir als zutreffend erachtete Rechtsauffassung durchsetzen können, daß in einer überschaubaren Arztpraxis und erst recht in einer straff geführten zahnärztlichen Bestellpraxis nicht von einer "öffentlichen Musikwiedergabe" die Rede sein kann, wie dies beispielsweise in Kaufhäusern und Gaststätten der Fall ist.
Die grundsätzlich vergleichbare Rechtsauffassung hat jedenfalls der…
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