Gemeinsam mehr abrechnen?
<break-end />Dr. Ch. K., Internist in H.:
Ich betreibe eine hausärztlich-internistische Praxis im Vorort einer Großstadt; meine Frau eine allgemeinmedizinische Praxis in der Innenstadt dieser Großstadt. Wir wollen unsere separaten Praxen weiterführen, ebenso soll kein Personalaustausch stattfinden. Würden sich für uns durch die Gründung einer überörtlichen Gemeinschafts<discretionary-hyphen />praxis abrechnungstechnische oder sonstige Vorteile ergeben?
Dr. Karin Hahne, Fachanwältin für Medizinrecht, Frankfurt am Main:
Die Möglichkeit einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis zwischen einer Einzelpraxis in einer Großstadt und einer Einzelpraxis in einem Vorort dieser Großstadt ist gegeben. Da es…
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