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Gericht stoppt Rauchverbot für Mini-Kneipen

Autor: mic

Am 15. Februar wird auch in Rheinland-Pfalz ein Rauchverbot für Gaststätten und Kneipen in Kraft treten – doch dies gilt nicht für kleine Kneipen. Dort darf zunächst weiter geraucht werden, entschied ein Gericht per einstweiliger Anordnung.

Vom Rauchverbot vorläufig ausgenommen sind laut Angeben des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom Inhaber geführte „Ein-Raum-Gaststätten“. Denn diese verfügten nicht über die Möglichkeit, einen abgetrennten Raucherbereich einzurichten, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dies sehen die Kläger als Nachteil gegenüber Mitbewerbern an und befürchten Umsatzeinbußen bei ihrer zumeist aus Rauchern bestehenden Kundschaft. Diese Raucherlaubnis gilt, bis ein Gericht über die Verfassungsbeschwerde der Kläger entschieden hat.

Geklagt hatten ein Raucher, der sich in der Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzt sah, sowie fünf Betreiber von kleinen Kneipen, die gegen die Verletzung von…

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