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Gesamtes KV-Honorar für über ein Quartal weg!

kassel – Ein Kollege unterschätzte die gnadenlose Härte des KV-Systems. Er verlegte seine Praxis ohne vorherige Genehmigung in ein wenige hundert Meter entferntes Gebäude. Das kostete ihn das gesamte KV-Honorar!

Mehr zufällig erfuhr die KV von der ungenehmigten Praxisverlegung und teilte dem Kollegen mit, sie werde ihm für den Zeitraum, in dem er ohne Genehmigung am neuen Praxissitz tätig geworden sei, kein Honorar zu zahlen.

Keine Rückwirkung<LS>möglich

Dem nun schnell nachträglich gestellten Antrag, die Sitzverlegung zu genehmigen, gab der Zulassungsausschuss statt, lehnte aber eine rückwirkende Genehmigung für den Zeitraum ab Praxisverlegung ab. Dagegen prozessierte der Arzt bis zum Bundessozialgericht (BSG). Nachdem er in der ersten Instanz verloren hatte, machte er mit seiner Sprungrevision geltend, zumindest in Fällen, in denen die Praxis lediglich innerhalb ihres bisherigen Einzugsbereichs in…

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