Anzeige

Gesundheitsfonds verfassungswidrig?

Autor: was

Ein Arzt aus Baden-Württemberg wollte die veränderten Honorarbedingungen seit Einführung des Gsundheitsfonds nicht hinnehmen. Er klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. Weit kam er damit jedoch nicht.

Der HNO-Arzt Dr.Ulrich Brander aus Brackenheim ist enttäuscht darüber, dass das Bun-desverfassungsgericht seine Klage gegen den Gesundheitsfonds zwar für zulässig hielt, die Klage dann aber überaschend doch abgewiesen hatte. Die Argumentation des Gerichts: Brander sei durch die Vorschriften des Gesundheitsfonds nicht unmittelbar betroffen. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum das Gericht keinen direkten Bezug erkennt“, sagt er. Anhand seiner Abrechnungszahlen könne er genau darstellen, wie hoch die finanziellen Einbrüche seit Einführung des Fonds in seiner Praxis sind.

Der Arzt, der den Gang vor Gericht mit Unterstützung seines Verbandes MEDI Baden-Württemberg angetreten hatte, begründete…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.