GOÄ-Reform endlich angehen!
„Die amtliche Gebührenordnung für Ärzte ist in einem desolaten, um nicht zu sagen katastrophalen Zustand“, stellte Dr. Alfred Möhrle fest. Der Vorsitzende der BÄK-Ausschusses „Gebührenordnung“ nannte es „eine Zumutung“, dass Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der modernen Medizin des Jahres 2005 auf Grundlage der letztmalig 1982 generalüberholten GOÄ abgerechnet werden müssen. Von den 32 Abschnitten des Leistungsverzeichnisses seien seitdem 22 Kapitel nicht mehr grundlegend aktualisiert, zehn Kapitel 1996 neu gefasst worden. Der damals von der Unions-FDP-Regierung versprochene zweite Novellierungsschritt blieb seit dem Regierungswechsel 1998 bis heute aus. Abrechnungsunklarheiten und…
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