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Große Aktion macht Sie topfit für die neue „Vertragsarztwelt“ ab 2007

Autor: det

Sie haben eine Zusatzbezeichnung – zum Beispiel „Allergologie“ –, und Ihr Angebot wird auch gut angenommen? Am Praxisort ist dieser Tätigkeitsbereich aber nicht mehr ausbaufähig? Dann gründen Sie doch in einem anderen Ort eine Praxisfiliale für eine „Allergiesprechstunde“ und erlangen Neupatienten. Oder Sie gehen mit einem dortigen Kollegen zu diesem Zweck eine überörtliche Teilgemeinschaftspraxis ein. Beides wird in wenigen Monaten möglich sein. Medical Tribune und Facharzt.de helfen Ihnen, solche neuen Chancen zu nutzen.

Das Vertragsarztrechtsänderungs-Gesetz (VÄndG) soll zum Jahreswechsel in Kraft treten. Es wird die ärztliche Berufsausübung weitgehend liberalisieren. Nicht nur, aber insbesondere Ärzte mit Zusatzqualifikationen, über die nicht jeder Mitbewerber der Fachgruppe verfügt, finden hier ganz neue Möglichkeiten für den Ausbau der Praxis.

Nehmen wir einen Allgemeinarzt mit der Zusatzbezeichnung „Allergologie“. Wie im Vorspann erwähnt, könnte er an zwei oder drei Nachmittagen im Nachbarort eine „Allergologiesprechstunde“ anbieten. Dazu muss keine komplette Praxis mit vollem hausärztlichem Angebot eröffnet werden, eine zeitlich begrenzte Schwerpunktsprechstunde in günstigen, weil vom Platz her…

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