Gütesiegel auf Briefbögen und Rezepte drucken?
Antwort von Udo H. Cramer
Rechtsanwalt
München:
Die Berufsordnung ist nach wie vor restriktiv, was die Ankündigungsfähigkeit von Bezeichnungen betrifft, die nicht ausdrücklich zulässige ärztliche Fachgebiets-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen sind. Mit der Musterberufsordnung 1997 wurden zwei wichtige Ausnahmen präzisiert:
Sachliche Informationen medizinischen Inhalts
Organisatorische Hinweise zur Patientenbehandlung.
Letztere sind in den Praxisräumen des Arztes zur Unterrichtung der Patienten zulässig, wenn eine werbende Herausstellung des Arztes in seinen Leistungen unterbleibt.
Unter sachlichen Informationen medizinischen Inhalts sind Beschreibungen bestimmter medizinischer…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.