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Haftet Arzt für Unfall?

Frage von Dr. Martin Byrtus,

 

Facharzt für Innere Medizin,

 

VS-Villingen:
In der medikamentösen Schmerztherapie gibt es unterschiedliche Beeinträchtigungen des Reaktionsvermögens, insbesondere beim Führen von Fahrzeugen. Können die verordnenden Ärzte im Falle eines Verkehrsunfalls zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie den Patienten nicht ausreichend aufgeklärt haben?

Antwort von Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers,

Rechtsanwalt und Arzt,

München:
Zu den Pflichten des Arztes gehört neben der fachgerechten Behandlung auch die Aufklärung des Patienten. Die dazugehörende verkehrsmedizinische Aufklärungs- und Hinweispflicht ergibt sich sowohl aus dem Behandlungsvertrag selbst als auch aus der Berufsordnung, nach welcher der Arzt verpflichtet ist, den Patienten nach Möglichkeit vor Unfallgefahren zu schützen. Um schwer wiegende Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer, aber auch für den Patienten zu vermeiden, wird zu Recht eine intensive Aufklärung verlangt.

Bei Unterlassung der Aufklärung des Patienten über mögliche Gefahren der Behandlung, Krankheit oder…

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