Haftet die Bank?
Zunächst war die Klage erfolgreich. Begründung: Die Bank habe den Erwerber der Aktienanleihen nicht in schriftlicher Form über die Risiken des Geschäfts aufgeklärt.
Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil jetzt aufgehoben (Az.: XI ZR 258/01). Zur schriftlichen Aufklärung der Kunden seien grundsätzlich nur gewerbliche Anlagevermittlungsgesellschaften verpflichtet, die durch hohe Aufschläge auf die Börsenpreise eine realistische Gewinnchance ihrer Kunden von vornherein ausschließen. Kreditinstitute hingegen können ihre Aufklärungspflichten grundsätzlich auch mündlich erfüllen.
Weiterhin werde ein Erwerber bei Aktienanleihen nicht dazu verleitet, ohne Einsatz eigenen Vermögens und ohne…
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