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Hat mich mein Vermieter ausgetrickst?

Frage von Dr. Ralf-Olaf Schäfer,
Facharzt für Innere Medizin,
Berlin:

In MT 3/00 führt Herr Rechtsanwalt Diede aus, dass die Nebenkostenpositionen Grundsteuer und Gebäudeversicherung extra im Mietvertrag genannt werden müssen, wenn der Mieter sie tragen soll. Mein Vermieter besteht auf Grund einer pauschalen Formulierung in meinem Mietvertrag auf die Begleichung dieser Kosten durch mich, nämlich "... der Mieter hat sämtliche Betriebskosten zu tragen ...", wobei auf die Betriebskosten-Umlagenverordnung und §xa027 Zweite Berechnungsverordnung Bezug genommen wird. Ist dies zulässig und ein Aufzählen der einzelnen Betriebskostenarten dann folglich nicht erforderlich?

Antwort von Wolfgang Diede,
Rechtsanwalt,
Wiesbaden:

Die Frage, ob der Hinweis auf die Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung ausreicht, um die hier aufgeführten Betriebskosten auf den Mieter umzulegen, ist in der Rechtsprechung heftigst umstritten. Hierzu gibt es die unterschiedlichsten Urteile. Zunächst tendierten diese Urteil dahingehend, dass der bloße Hinweis auf eine Rechtsvorschrift nicht ausreichend sei

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. AGBG werden allgemeine Geschäftsbedingungen (der Mietvertrag zählt als solche) nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis…

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