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Hausärzte dürfen abrechnen – aber lohnt sich das?

Autor: det

Bei den Kindervorsorgen treten Änderungen in Kraft. Nicht nur, dass es eine neue U7a gibt (01723, 790 Punkte), die auch von Hausärzten abgerechnet werden darf. Bei allen Untersuchungen wird die Bürokratie deutlich abgebaut. Das spart rund 10000 Arbeitsstunden jährlich.

Die Änderungen sind seit dem 1. Juli in Kraft. Bei Redaktionsschluss war die neue Ziffer aber noch nicht in den EBM aufgebommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kinder-Richtlinien entsprechend geändert. Falls noch nicht bekannt: Leistungsinhalt im Kurzform siehe Kasten rechts, kompletter Beschluss siehe www.g-ba.de. Bitte beachten: Mit gleichem Beschluss wurden die Anspruchszeiträume für mehrere der anderen Kinder-Us geändert.

10 000 Arbeitsstunden<forced-line-break />in Praxen gespart

Für jede U muss weiter dokumentiert werden, der G-BA verzichtet aber auf die bisher vorgeschriebenen Durchschläge und ihre Versendung an die KV. Auf der KBV-Vertreterversammlung in Ulm wertete…

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