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Hausärzte dürfen abrechnen – aber lohnt sich das?
Die Änderungen sind seit dem 1. Juli in Kraft. Bei Redaktionsschluss war die neue Ziffer aber noch nicht in den EBM aufgebommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kinder-Richtlinien entsprechend geändert. Falls noch nicht bekannt: Leistungsinhalt im Kurzform siehe Kasten rechts, kompletter Beschluss siehe www.g-ba.de. Bitte beachten: Mit gleichem Beschluss wurden die Anspruchszeiträume für mehrere der anderen Kinder-Us geändert.
10 000 Arbeitsstunden<forced-line-break />in Praxen gespart
Für jede U muss weiter dokumentiert werden, der G-BA verzichtet aber auf die bisher vorgeschriebenen Durchschläge und ihre Versendung an die KV. Auf der KBV-Vertreterversammlung in Ulm wertete…
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