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Heilmittel-Regresse – Gefahr endlich gebannt?

Autor: reh

Hausärzte können aufatmen, melden die Heilmittelverbände: Als Hauptverordner für Heilmittel schütze sie jetzt ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vor der Regressgefahr. Und zwar so lange, wie sie nach den Heilmittel-Richtlinien verordnen.

Fünf, sechs Dauertherapiepatienten reichen in manchen KV-Regionen schon aus, um gefährlich nah an die Regressgrenze zu kommen. Die eng gesteckten Richtgrößen und strengen Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei der Heilmittelverordnung nehmen vor allem den Hausärzten den Spielraum. Taucht dann ein Akutpatient etwa mit Bandscheibenvorfall auf, wird es eng.

Selbst wer sich an die Heilmittel-Richtlinien (oder besser: gerade wer sich daran) hält, muss Regressforderungen fürchten.

Jetzt gibt es nach Meinung von Heilmittelverbänden eine richterliche Lösung des Problems: Das Bundessozialgericht (BSG) hat nämlich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil aus dem November 2006 festgestellt, dass die…

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