Heilpraktiker mahnt Ärzte frech ab
450 Euro Gebühren soll Allgemeinarzt Dr. Heinz Oehl-Voss an den Rechtsanwalt des Heilpraktikers, Gerhard Reitz, bezahlen. Und sein eigener Anwalt verlangt auch noch einmal 660 Euro Honorar. Die Rechtsschutzversicherung des Kollegen hat bereits erklärt, sie sei nicht für solche Fälle zuständig.
Abgemahnte Kollegen gesucht
Dr. Oehl-Voss ist dabei nicht der einzig Betroffene: Der Geschäftsführer der GSAAM (German Society of Anti-Aging Medicine), Jürgen J. Weilers, kennt vier Kollegen, deren Internet-Auftritt von Heindl abgemahnt wurde. Auch die Seite von http://www.gsaam.org einschließlich dessen Präsidenten Dr. Alexander Römmler hat Heindl nicht ausgelassen.
Die GSAAM sucht derweil weitere…
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