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Heilpraktiker mahnt Ärzte frech ab

Autor: AT

Ein Heilpraktiker mahnt derzeit reihenweise Ärzte ab. Grund des juristischen Rundumschlags von

 

Hubert Heindl: Die Homepage der Ärzte entspräche nicht den Anforderungen des Teledienstgesetzes (TDG), das Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist. So fehlten Angaben zu Registriernummer, Rechtsform und gesetzlichem Vertreter der Praxis. "Eine freche Abmahnung", kommentiert Rechtsanwalt Maximilian Guido Broglie.

450 Euro Gebühren soll Allgemeinarzt Dr. Heinz Oehl-Voss an den Rechtsanwalt des Heilpraktikers, Gerhard Reitz, bezahlen. Und sein eigener Anwalt verlangt auch noch einmal 660 Euro Honorar. Die Rechtsschutzversicherung des Kollegen hat bereits erklärt, sie sei nicht für solche Fälle zuständig.

Abgemahnte Kollegen gesucht

Dr. Oehl-Voss ist dabei nicht der einzig Betroffene: Der Geschäftsführer der GSAAM (German Society of Anti-Aging Medicine), Jürgen J. Weilers, kennt vier Kollegen, deren Internet-Auftritt von Heindl abgemahnt wurde. Auch die Seite von http://www.gsaam.org einschließlich dessen Präsidenten Dr. Alexander Römmler hat Heindl nicht ausgelassen.

Die GSAAM sucht derweil weitere…

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