Helferin ausquetschen
Statt wie bisher drei aufeinander folgende Steuerjahre kann der Prüfer nun weitgehend beliebige Jahre herausgreifen.
Der Prüfer muss sich bei Rückfragen nicht mehr auf die Personen beschränken, die ihm von Ihnen beziehungsweise von Ihrem Steuerberater genannt werden. Er kann nun vielmehr jede Mitarbeiterin Ihrer Praxis ohne Ankündigung nach Praxisdetails fragen.
Strittige Punkte innerhalb der Schlussbesprechung müssen Ihnen als Steuerpflichtigem nun nicht mehr schriftlich bekannt gegeben werden. Es wird für Sie und Ihren Steuerberater also schwieriger, sich auf die Schlussbesprechung einzustellen und diese vorzubereiten.
Der Prüfer muss sich bei der Prüfung nur noch in Ausnahmefällen…
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