Helferin berufsunfähig?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Im o.g. Artikel war die Rede davon, wie viele kostenlose Impfungen dem Arbeitgeber auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften zugemutet werden können, wenn bei zweimaliger Impfdurchführung noch immer keine Antikörper nachweisbar sind.
Liegt der Fall so, dass man auch nach mehrfacher Impfung von einem so genannten "Non-Responder" sprechen kann, so wären hierfür zunächst einmal die Gründe zu untersuchen.
Unabhängig von den sich hieran anknüpfenden medizinischen Fragestellungen liegt unter Umständen zwar ein erhöhtes Erkrankungsrisiko vor, jedoch nicht Berufsunfähigkeit. Der Beruf der Arzthelferin ist nicht beschränkt auf den Umgang mit…
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