Helferin fristlos kündigen
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Es ist durchaus denkbar, dass eine Arzthelferin durch mehrfache Schwangerschaften immer wieder neuen Anspruch auf Erziehungsurlaub erwirbt. Während dieser Zeit besteht das Arbeitsverhältnis rechtlich weiter, lediglich ohne Arbeitsverpflichtung der Helferin und ohne Lohnzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers. Am Ende des Erziehungsurlaubes treten dann die vollen arbeitsvertraglichen Pflichten wieder ein.
Gemäß § 16 Absatz 1 Bundeserziehungsgeldgesetz muss die Helferin den Erziehungsurlaub spätestens aber vier Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem ab sie ihn in Anspruch nehmen will, vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für…
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