Anzeige

Helferin sticht sich – bis zu drei Jahre Knast für den Arzt

Autor: reh

Jetzt belegt ein Rechtsgutachten, was vielen Ärzten noch nicht klar war: Stichverletzungen in der Praxis können Ärzten zum Verhängnis werden. Denn bereits seit August 2006 gelten neue Schutzregeln. Wer sich nicht dran hält, wandert mitunter in den Bau. Und das für bis zu drei Jahre!

Daran halten müssten sich die Ärzte eigentlich schon seit August letzten Jahres. Die Rede ist von der sog. Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250. In ihr hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) per Neubeschluss im letzten Jahr festgelegt, dass Beschäftigte „vor Verletzungen bei Tätigkeiten mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten“ zu schützen sind. Und zwar, indem diese In<discretionary-hyphen />strumente durch „geeignete sichere Arbeitsinstrumente“ ersetzt werden (MT berichtete).

Abweichungen sind <forced-line-break />offiziell erlaubt, aber ...

Da die Neufassung der TRBA 250 aber gleichzeitig gewisse Einschränkungen zulässt, wurde…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.