HNO-„Kollege“ zockt Hausarzt ab
Allgemeinarzt Dr. R. N. kamen doch starke Zweifel, ob bei dieser GOÄ-Rechnung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Der Fall, wie er ihn MT schilderte: Er wandte sich aus akutem Anlass an den für den HNO-Sonntagsdienst eingeteilten Kollegen. Unter der mitgeteilten Telefonnummer meldete sich nicht die HNO-Praxis, sondern ein Krankenhaus, in dem der HNO-Arzt Belegarzt ist und wohin Dr. N. bestellt wurde. Da fuhr er dann auch hin und wurde dort untersucht. Zu seinem Erstaunen fand er auf der späteren Rechnung neben durchaus korrekt erbrachten und liquidierten HNO-Leistungen auch einen Besuch nach GOÄ-Nr. 50 plus Wegegeld. Davon kann natürlich bei obiger Konstellation keine Rede sein.
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