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Höhere RLV-Fallzahl wegen Vertretung?

Dr. Ulf Beyersdorff,

Facharzt für Allgemeinmedizin,

Salzgitter:

 

Im Sommer-Quartal 2009 hatten wir deutlich mehr Vertreterfälle, da eine benachbarte große Gemeinschaftspraxis erstmals geschlossen blieb (statt 54 Fälle im Vergleichsquartal kamen jetzt 184 Fälle zur Abrechnung). Daher überschreiten wir unser RLV und bekommen viele Leistungen nur abgestaffelt bezahlt. Unsere KV lehnt Ausnahme von der Abstaffelung ab, da die zusätzliche Vertretungszeit nur fünf Wochen statt der erforderlichen sechs Wochen betragen habe. Wie können wir jetzt vorgehen?

 

Dr. Karin Hahne,
Fachanwältin für Medizinrecht,
Frankfurt am Main:

Das Regelleistungsvolumen (RLV) setzt sich auf dem jeweils im vorhinein bekanntgegebenen Fallwert und der individuellen Fallzahl zusammen, wobei die individuelle Fallzahl auf den Fallzahlen des jeweiligen Vorjahresquartals ermittelt wird – generelle Fallzahlbegrenzungen außer acht gelassen. Von der Tatsache abgesehen, dass in der Regel in jedem Jahr das dritte Quartal das Urlaubsquartal ist, kann es durch ein erhöhtes Vertretungsaufkommen zu einer Fallzahlsteigerung gegenüber dem Vergleichsquartal kommen, mit der Folge der Überschreitung des RLV.

Grundsätzlich sehen die Honorarverteilungsverträge der einzelnen…

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