Honorar dahin?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Um die Vermögensverhältnisse der Patientin tatsächlich klären zu können, wäre es erforderlich, dass der Arzt einen Titel gegen die Patientin bei Gericht erwirkt. Hierfür ist es ratsam, den Erlass eines Mahnbescheides bei Gericht zu beantragen und die Vollstreckung aus dem Titel dann anschließend zu bewirken.
Sollten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die dann von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden, fruchtlos verlaufen, kann man die Patientin (bzw. nun deren juristischen Betreuer) zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid)) veranlassen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird man dann in…
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