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HzV-Abrechnung über Private unzulässig? KBV springt gerne ein

Autor: kol

Die Leistungsabrechnung in der hausarztzentrierten und integrierten Versorgung durch private Dienstleister ist aus Datenschutzgründen unzulässig, mahnt die KBV. Sie bietet an, diesen Service zu übernehmen.

„Wenn Herr Weigelt unterschreibt, dauert es bis zur Abrechnung keine zwölf Stunden“, unterbreitete KBV-Chef Dr. Andreas Köhler letzte Woche auf einer Pressekonferenz sein Angebot. 526 Mio. Fälle von 72 Mio. gesetzlich Versicherten werden über die Körperschaften des öffentlichen Rechts abgerechnet. Die deutlich geringeren Mengen von Selektivverträgen könne die KBV kostengünstig „als Nebenprodukt mit durchschleusen“, so Dr. Köhler.

Die KBV beruft sich bei ihrer Kritik an der Abrechnung durch Privat­anbieter auf ein Urteil vom Bundessozialgericht von Dezember 2008 zu ambulanten Notfällen am Krankenhaus. Die Richter erklärten hier die Nutzung sensibler Patientendaten durch private Dienstleister…

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