Ich klage auf Gleichbehandlung!
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem am 25.8.1999 verkündeten Urteil (Az. B 6 KA 48/98 R) entschieden, dass überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte durch die KVen auf einen Punktwert von 10 Pf gestützt werden müssen. Zu dieser Gruppe von Ärzten zählt das BSG solche, die 90 % ihres Gesamtleistungsbedarfs aus Leistungen nach Abschnitt G IV EBM - Ä erzielen, also Leistungen nach den Ziffern 860 bis 884 EBM - Ä. Es ist also nicht zutreffend, dass - wie Frau Dr. Reichert glaubt - nur die Leistungen nach den Nummern 871 bis 884 bei der Berechnung der 90%-Grenze zählen.
Nur bei Ärzten,...
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