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Ihre Rechte als Reisender

Autor: reh

Da freut man sich auf weite Sandstrände, ein Zimmer mit Meerblick und dann kommt alles anders. Statt des Meerblicks gibt's den Straßenlärm einer überfüllten Innenstadt. Und das alles nur, weil der Veranstalter einen kurzerhand umgebucht hat. Solche und andere Ärgernisse müssen Sie sich als Reisender jedoch nicht gefallen lassen.

Bei geringfügigen Änderungen wie der Umbuchung in ein Hotel gleicher Lage und Qualität oder auch der Verlegung von Flugrouten aus Sicherheitsgründen können Reisende laut "FINANZtest" nicht viel tun. Meist behalten sich die Veranstalter hier ein Recht auf Änderungen vor. Anders sieht es bei erheblichen Änderungen wie eben der Umbuchung vom Strand- ins Innenstadthotel aus. Dabei sollten Reisende ihre Ansprüche zügig geltend machen, denn für schlechte oder fehlende Leistungen gilt hier eine Monatsfrist nach Rückkehr. Aber Vorsicht, viele Veranstalter setzen eine Frist von zehn Tagen. Je schneller Sie also reagieren, umso besser.

Mängel richtig rügen

Ihre Ansprüche machen Sie am besten per…

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