Im Kittel auf die Homepage?
Antwort von Markus P. Henkel,
Rechtsanwalt,
München:
Die Darstellung einer Arztpraxis im Internet zielt als reine Imagewerbung zunächst nicht auf die Werbung für bestimmte Arzneimittel, Medizinprodukte und Verfahren, so dass das Heilmittelwerbegesetz (HWG) nicht unmittelbar anwendbar ist. Bestimmungen des HWG greifen deshalb erst dann, wenn auf der Homepage auch einzelne Behandlungsmethoden dargestellt werden.
Wie das ärztliche Werberecht verbietet auch das HWG jedoch nicht jede Werbung, sondern nur irreführende Werbung. Unter diesen Prämissen spricht nichts gegen die Darstellung des Ärzte- und Mitarbeiterteams auch mit Fotos in Berufskleidung.
Grundsätzlich ist damit auch die sachliche...
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