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Im Sperrgebiet expandieren

Frage von Gemeinschaftspraxis

 

Dres. G. K. und F. D.

 

aus H.:
Wir sind Partner in einer internistischen Doppelpraxis, ein Facharzt-Internist mit der Zusatzbezeichnung Pulmologie und Allergologie und ein Hausarzt-Internist mit ebenfalls breitem Spektrum, und beabsichtigen, trotz Sperrgebiet einen weiteren internistischen Partner aufzunehmen. Wir denken dabei entweder daran, dass einer von uns nur privatärztlich tätig ist, oder daran, eine allgemeinärztliche Praxis in cirka 50 km Entfernung zu übernehmen, die kürzlich "geschlossen" wurde und deren Sitz nach den Angaben der Ärzte am ersten April 2003 "verfallen" würde.

Antwort von Udo H. Cramer,

Rechtsanwalt,

Diplomkaufmann,

München:
Zur privatärztlichen Tätigkeit: Obwohl dies immer wieder bestritten wird, so auch in einem aktuellen Entwurfspapier der KBV/Bundesärztekammer, ist eine Gemeinschaftspraxis, in der ein oder mehrere Partner nur privatärztlich, der oder die anderen zusätzlich auch vertragsärztlich tätig sind, zulässig. Insbesondere steht einem solchen Modell nicht xa7 33 der Ärzte-ZV entgegen. Dessen Absatz 2 regelt die vertragsärztliche Tätigkeit in Gemeinschaftspraxen. Diese ist nur zwischen Vertragsärzten möglich, hindert aber nicht eine gleichzeitige Assoziierung im privatärztlichen Bereich. Hier ist auch zu beachten, dass der Kollege ohne…

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